Elternabend

In jedem Schulhalbjahr wird in jeder Klasse mindestens ein Elternabend (auch „Klassenpflegschaft“ genannt) einberufen. Die Termine für den 1. Elternabend im Schuljahr werden zentral von der Schule festgelegt. Sie finden in der Regel Ende September/ Anfang Oktober statt. Auf dem ersten Klassenpflegschaftsabend des jeweiligen Schuljahres werden  die Elternvertreter und ihre Vertreter gewählt. Wahlberechtigt sind alle anwesenden Erziehungsberechtigten mit je einer Stimme. Also gilt für ein Elternpaar, dass sie bei Anwesenheit zwei Stimmen haben. Die Wahl gilt normalerweise für ein Schuljahr. Die gewählten Vertreter sind automatisch Mitglieder im Elternbeirat. Die Elternvertreter sollten die Klassenpflegschaftsabende organisieren. Sie sollten aber auch als Ansprechpartner einzelner Eltern bei Schulproblemen vermittelnd tätig sein.