Handynutzung

Mit der folgenden Regelung wollen wir uns als Schule gegen den Handymissbrauch positionieren. Nach §23 Abs. 2 SchG hat die Gesamtlehrerkonferenz folgende Regelung getroffen: Das Handy muss während des Schulbetriebes (i.d.R. von 8.00 Uhr – 16 Uhr, einschließlich der Pausen und Übermittagsbetreuung) auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein. Wird ein Schüler mit eingeschaltetem Handy bemerkt, wird das Handy von der betreffenden Lehrkraft eingezogen und am Ende des Schultages wieder zurückgegeben. Gleichzeitig werden die Eltern über den Verstoß informiert.