Kopfläuse

Immer wieder treten auch an unserer Schule Kopfläuse auf. Kopflausbefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Sie erhalten jährlich ein Infoblatt des Gesundheitsamtes. Entdecken Sie Läuse oder Nissen bei Ihrem Kind, behandeln Sie diese sofort mit einem zugelassenen Medikament. In der Regel kann Ihr Kind nach einer 1. Behandlung die Schule wieder besuchen. Achten Sie jedoch auf eine konsequente 2. Behandlung nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes. Informieren Sie bei einem Kopflausbefall auf jeden Fall umgehend den Klassenlehrer, damit wir die Elternschaft anonym informieren können. Tritt ein Kopflausbefall in der Schule auf, werden Sie immer schriftlich informiert. Betrifft es die eigene Klasse, ist der Elternbrief auf rotem Papier, betrifft es eine andere Klasse, ist er auf violettem Papier. Da die Kinder auch mit Kindern anderer Klassen regelmäßig Kontakt haben (z.B. in den Pausen, während des Ganztags und der Kernzeit) ist es unerlässlich um ein Ausbreiten der Kopfläuse zu verhindern, dass Sie nach Erhalt der Elterninfo über einen Kopflausbefall in der Schule Ihr Kind gründlich mit einer Haarspülung und einem Nissenkamm untersuchen.