Lehr- / Lernmittel
Die Schüler*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lernmittelfreiheit in der Schule. Arbeitshefte der Lehrwerke werden vom Schuletat bezahlt. Schulbücher werden den Schüler*innen leihweise zur Verfügung gestellt. Die Bücher müssen deshalb mit einem durchsichtigen Umschlag eingebunden werden. Werden Bücher beschädigt, so müssen diese von den Eltern ersetzt werden.