Lehr- / Lernmittel
Die Schüler haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lernmittelfreiheit in der Schule. Arbeitshefte der Lehrwerke werden vom Schuletat bezahlt. Schulbücher werden den Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Die Bücher müssen deshalb mit einem durchsichtigen Umschlag eingebunden werden. Werden Bücher beschädigt, so müssen diese von den Eltern ersetzt werden.