Leserechtschreibschwäche (LRS)

LRS ist eine Teilleistungsstörung im Bereich Lesen und/oder Rechtschreibung. Eine entsprechende Überprüfung kann bei einem Kinder- und Jugendpsychiater durchgeführt werden. Auf Elternwunsch kann bei entsprechender Diagnose ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser muss in der Klassenkonferenz beschlossen und schriftlich im Zeugnis vermerkt werden.