Roller/Rollerskates/Inline-Skates/Heelys

Aus Sicherheitsgründen können Heelys/Rollerskates/Inline-Skates/Roller auf dem Schulhof während des Schultags nicht benutzt werden. Für abhanden gekommene Roller haftet die Schule nicht, ebenso sind sie nicht über die Fahrradversicherung der WGV abgesichert.