Soziale Gruppenarbeit (SGA flex)

Die Soziale Gruppenarbeit an der Bästenhardtschule wird durch die Sophienpflege – Evangelische Einrichtung für Jugendhilfe e.V. angeboten. Die Soziale Gruppenarbeit flex der Sophienpflege begleitet Kinder und Jugendliche bei der Entdeckung und Entwicklung persönlicher Fähigkeiten und Neigungen. Die Gruppe unterstützt sie bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen.

An der Bästenhardtschule:

  • An der Bästenhardtschule gibt es 3 SGA Flex-Kern-Gruppen
  • Die Gruppen werden von Karin Rehmann-Ott und Carola Nill angeboten
  • Im Schuljahr 2023/24 gibt es für die erste, die zweite und die dritte Klassenstufe jeweils eine SGA Gruppe.
  • Die Auswahl der Kinder findet in Absprache mit der Schulsozialarbeit, den Lehrer*innen und der
    Schulleitung statt.

Das Angebot der Sophienpflege:

  • SGA flex Kern-Gruppen mit 4-8 Kindern an zwei Nachmittagen in der Schulwoche
  • Individuelle Förderung einzelner Gruppenkinder am Vormittag
  • Räume, die den spezifischen Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen und sowohl für
    gruppen als auch für die individuelle Förderung geeignet sind
  • Enge Kooperation mit der Schule vor Ort
  • Zusammenarbeit mit den Eltern und Sorgeberechtigten der Kinder/ Jugendlichen
  • Lernphasen und Angebote in der Gruppe im sportlichen, kreativen, musischen und
    erlebnispädagogischen Bereich
  • Geschlechtersensibles und interkulturelles Arbeiten

Die Ziele der SGA an der Bästenhardtschule:

  • Aufbau sozialer Kompetenz im Umgang mit anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Reduzierung von Benachteiligungen und Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Integration im Gemeinwesen
  • Vermittlung mädchen- und jungenspezifischer Erfahrungen
  • Aktivierung der Ressourcen in der Familie und im Lebensumfeld
  • Lebbare kulturelle Identität
  • Angemessener Umgang mit Konflikten, Regeleinhaltung/-findung
  • In Gemeinschaft lernen/ erleben/ zurechtfinden, gruppendynamische Prozesse erleben

Für diese Gruppen muss kein Antrag beim Jugendamt durch die Erziehungsberechtigen gestellt werden. Diese müssen aber dem Eintritt in die Gruppe zustimmen.