Inklusion

Inklusion – Was ist das eigentlich? Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Beeinträchtigung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Weiterlesen

Individuelles Arbeiten

Der Bildungsplan schreibt individuelles Arbeiten als Element des Unterrichts vor. Dabei wird den Schüler*innen ein mediales Angebot gemacht, das sie je nachdem stark oder weniger stark gesteuert benutzen, um sich zu einem Unterrichtsthema die nötigen Kenntnisse anzueignen.

Hausschuhe

Die Kinder tragen bei uns in ihren Klassenzimmern Hausschuhe, die vor den Klassenzimmern aufbewahrt werden. Zum einen ist dies für die Kinder gemütlicher und die Klassenzimmer bleiben sauber.

Adressen

Bästenhardtschule / Oberdorfschule Hallstattstraße 32 – 36 / Barbelsenstraße 50 72 116 Mössingen-Bästenhardt / 72 116 Mössingen-Belsen Telefon: 07473 / 9476-0 / Telefon: 07473 / 6985 Telefax: 07473 / 26611 / Telefax: 07473 / 2701660 (Der Anrufbeantworter der Bästenhardtschule wird regelmäßig abgehört) Weiterlesen

Allergien

Die Anfälligkeit für Allergien hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Sollte Ihr Kind allergische Reaktionen zeigen, so teilen Sie uns dies unbedingt mit. Sprechen Sie mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin darüber, damit er bzw. sie weiß, was im Bedarfsfall zu Weiterlesen

Bästenhardtschule

Die Bästenhardtschule ist unser Hauptstandort an dem sich auch die Sporthalle befindet. Es ist eine zwei- bis dreizügige Grundschule mit offenem Ganztagsangebot und Kernzeitbetreuung. Den Standort Bästenhardtschule besuchen ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Zur Bästenhardtschule gehört auch noch unsere Außenstelle Oberdorfschule mit Weiterlesen

Beratungslehrer

Der Beratungslehrer unserer Schule ist Herr Nohr. Sie erreichen ihn unter folgender E-Mail-Adresse: Beratungslehrer@baestenhardtschule.de Der Beratungslehrer berät Eltern, Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer bei Problemen schulischer Art, z.B. Lern- und Arbeitsverhalten, Motivationsprobleme und Lernschwierigkeiten.

Beurlaubung vom Unterricht

Der Besuch des Unterrichts ist Pflicht. Nur unter besonderen Umständen können Schüler und Schülerinnen zeitweise vom Unterricht beurlaubt werden. Die Gründe für eine Beurlaubung sind durch das Schulgesetz eng und präzise festgelegt. Neben religiösen Festen und gesundheitlichen Notwendigkeiten zählen private Gründe nur Weiterlesen