Unsere Sekretärin Frau Deininger ist in der Regel von 8.15 – 11.45 Uhr für Sie zu sprechen. Gerne hilft Sie Ihnen in allen schulischen Angelegenheiten weiter. Tel-Nr.: 07473-94760, FAX: 26611, E-Mail: poststelle@04144952.schule.bw.de
Alle Schüler haben am Montag- und Donnerstagnachmittag Unterricht! Die genauen Schulzeiten entnehmen Sie bitte den Stundenplänen beider Schulstandorte auf der Homepage unter ► Pläne.
Die Bästenhardtschule hat eine Hauptstelle und eine Außenstelle (Oberdorfschule). Die Zuordnung erfolgt zunächst nach Wohnbezirken. Sie können, falls Sie südlich der Bahnlinie wohnen oder schon Geschwisterkinder an der Außenstelle Oberdorfschule beschult werden, einen Schulstandortwechsel bei der Schulanmeldung beantragen. Falls die Klassengrößen es Weiterlesen
An der Schule gibt es zwei Mitarbeiter der Schulsozialarbeit. Frau Mack und Herr Frey sind Ansprechpersonen für die Schüler und Schülerinnen und ihre Eltern, um ihnen in ihren Fragen und Problemen zur Seite zu stehen. Die Hilfe ist freiwillig und vertraulich. Termine können Weiterlesen
„Ich tue keinem Kind an, was ich selbst nicht leiden kann!“ Wir sind der Ansicht, dass dieser Satz alle Vorgaben eines friedlichen, auf gegenseitiger Toleranz und Akzeptanz beruhenden Zusammenlebens in unserer Schulgemeinschaft beinhaltet. Unsere Schulregeln hängen an beiden Standorten im Eingangsbereich gut sichtbar Weiterlesen
Unser Schulleitbild können Sie auf unserer ► Website einsehen.
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Schule. Sie besteht aus der Schulleitung, dem Elternbeiratsvorsitzenden, 5 Elternvertretern und 5 Lehrkäften.
In den Klassen 1 und 2 erhalten die Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresende anstatt der Zeugnisse Schulberichte. Diese zeigen die erreichten Kompetenzen und das Lern- und Arbeitsverhalten der Schüler auf. Zum Halbjahr werden die Eltern in verbindlichen Lernentwicklungsgesprächen über den Lern- und Entwicklungsstand Weiterlesen
An der Bästenhardtschule wird die vereinfachte Ausgangsschrift gelehrt.
Aus Sicherheitsgründen können Heelys/Rollerskates/Inline-Skates/Roller auf dem Schulhof während des Schultags nicht benutzt werden. Für abhanden gekommene Roller haftet die Schule nicht, ebenso sind sie nicht über die Fahrradversicherung der WGV abgesichert.